Dokumenteninkasso

Wickeln Sie Ihre Auslandsgeschäfte Zug um Zug ab und verschaffen Sie sich so mehr Sicherheit. Denn Geschäfte mit ausländischen Unternehmen können mit höheren Risiken verbunden sein.

Hinweis: Gegenüber dem Akkreditiv hat das Inkasso für den Importeur den Vorteil, dass dadurch seine Bonität nicht belastet wird. Für den Exporteur hat das Inkasso gegenüber dem Akkreditiv den Nachteil, dass der Importeur durch das Inkasso nicht zur Abnahme der Ware verpflichtet ist. Dieses Risiko ist besonders zu beachten, wenn es sich zum Beispiel um Spezialanfertigungen, Saisonware oder um Ware mit besonders hohen Transportkosten handelt. Ihr Kundenberater berät Sie gern, wie Ihr individuelles Geschäft optimal abgesichert wird.


So einfach geht's

Beauftragen Sie uns, den Gegenwert Ihrer Waren in Form von Inkassodokumenten einzuziehen. Dadurch erhält Ihr Geschäftspartner - der Importeur - die Dokumente für Ihre Ware nur gegen Bezahlung. Über ein Dokumenteninkasso erlangt der Importeur die Dokumente erst bei Zahlung, und der Exporteur erhält den Warenwert nur nach Vorlage akkreditivkonformer Dokumente.

Schematischer Ablauf

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Die Bank des Exporteurs legt der Bank des Importeurs Dokumente zur Zahlung vor.
  4. Die Bank des Importeurs zahlt nach Anweisung durch den Importeur an die Bank des Exporteurs.