Garantien

Im internationalen Geschäft sind die Risiken vielschichtig. Sichern Sie Ihrem Geschäftspartner eine Zahlung zu, um zu belegen, dass Sie eine zugesagte Leistung erbringen können - über eine Garantie Ihrer Kreissparkasse.

Direkte Garantien

Mit einem Garantievertrag stärken Sie auch Ihre eigene Vertrauenswürdigkeit. Die direkte Garantie ist ein einseitiger Vertrag zwischen Ihrer Sparkasse und Ihrem Geschäftspartner. Ihre Sparkasse sagt diesem eine Zahlung in bestimmter Höhe zu - für den Fall, dass Sie Ihren Vertragspflichten nicht vollständig nachkommen.

Indirekte Garantien

Bei einer indirekten Garantie ist eine ausländische Bank eingeschaltet. Tritt ein Garantiefall ein, zahlt die Sparkasse der ausländischen Bank die Summe aus, die vom Begünstigten in Anspruch genommen wird. Üblich sind solche indirekten Garantien vor allem in Afrika, Asien, Südamerika und in arabischen Ländern.

Häufige Garantiearten

  • Bietungsgarantie - dient zur Sicherung der Ernsthaftigkeit eines Angebots.
  • Anzahlungsgarantie - gewährleistet die Rückerstattung geleisteter Anzahlungen.
  • Vertragserfüllungsgarantie - sichert dem Begünstigten einen garantierten Betrag zu, sofern vertragliche Ansprüche nicht erfüllt werden.
  • Gewährleistungsgarantie - stellt sicher, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen bei auftretenden Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist nachkommt.