Nachhaltigkeit

S-International Baden-Württemberg Nord

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 5 lit. a Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR”) ist die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.

 

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit (Art. 3 Abs. 2 SFDR)

1. Nachhaltigkeit in der Anlageberatung der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG

Als ein regional verwurzeltes Wertpapierinstitut gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG.

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört der Hinweis, dass wir aktuell keine Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Bei Finanzinstrumenten, die wir unseren Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, weißen wir diese darauf hin, dass wir keine over the counter (OTC)-Derivate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik (Art. 5 Abs. 1 SFDR)

Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

III. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 Abs. 5 lit. a SFDR)

Die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG vertreibt keine OTC-Derivate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

In der Anlageberatung weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir keine OTC-Derivate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

Die Einhaltung der beschriebenen organisatorischen Vorkehrungen wird in der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG überwacht. So ist sichergestellt, dass den Kunden in der Anlageberatung mitgeteilt wird, dass keinen Nachhaltigkeitspräferenzen entsprochen werden kann.

Datum der erstmaligen Veröffentlichung: 28.10.2022

Datum der Aktualisierung: 20.10.2023
Erläuterung der Änderungen in Abschnitt I.:

  • Änderungen in der Untergliederung
  • Konkretisierung des Abschnitts 2.: Nachhaltigkeitsrisiken können separat als auch kumulativ auftreten

Stand: 16.11.2023, V 1.2

Datum der Aktualisierung: 16.11.2023 

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