Garantien

Garantierte Sicherheit für Ihre Geschäftspartner

Im internationalen Geschäft sind die Risiken vielschichtig. 

Sichern Sie Ihrem Geschäftspartner eine Zahlung zu, um zu belegen, dass Sie eine zugesagte Leistung erbringen können - über eine Garantie Ihrer Kreissparkasse.

Häufige Garantiearten

Bietungsgarantiedient zur Sicherung der Ernsthaftigkeit eines Angebots.
Anzahlungsgarantiegewährleistet die Rückerstattung geleisteter Anzahlungen.
Vertragserfüllungsgarantiesichert dem Begünstigten einen garantierten Betrag zu, sofern vertragliche Ansprüche nicht erfüllt werden.
Gewährleistungsgarantiestellt sicher, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen bei auftretenden Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist nachkommt.

Direkte Garantie

Mit einem Garantievertrag stärken Sie auch Ihre eigene Vertrauenswürdigkeit. Die direkte Garantie ist ein einseitiger Vertrag zwischen Ihrer Sparkasse und Ihrem Geschäftspartner. Ihre Sparkasse sagt diesem eine Zahlung in bestimmter Höhe zu - für den Fall, dass Sie Ihren Vertragspflichten nicht vollständig nachkommen.

Indirekte Garantie

Bei einer indirekten Garantie ist eine ausländische Bank eingeschaltet. Tritt ein Garantiefall ein, zahlt die Sparkasse der ausländischen Bank die Summe aus, die vom Begünstigten in Anspruch genommen wird. Üblich sind solche indirekten Garantien vor allem in Afrika, Asien, Südamerika und in arabischen Ländern.

Passende Lösungen

Ob Sie selbst der Begünstigte sind oder eine Garantie zugunsten Ihres Vertragspartners stellen müssen - wir beraten Sie hinsichtlich Länderusancen und Garantieformulierungen. Sprechen Sie bereits vor den Vertragsverhandlungen mit unseren Beraterinnen und Beratern über Ihre Projekte.

Beratung Internationales Geschäft

Abwicklung Garantien

Sie haben Fragen zur Abwicklung von Garantien oder zu einem konkreten Geschäft? Sprechen Sie gerne unser Team Dokumentengeschäft an.

Team Dokumentengeschäft

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